Dipl. -Bw. Jürgen Seeber
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
„Wir beraten Sie kompetent in allen Steuer- und Wirtschaftsfragen.“
steuerberatung
Die Steuerberatung stellt die Kernkompetenz unseres Unternehmens dar. Hierbei bieten wir steuerliche Beratungen im Rahmen der Deklaration, Durchsetzung und Gestaltung an. Unsere Steuerberatung hat folgende Themenschwerpunkte
nationales steuerrecht
Lohnabrechnung
Die Lohnbuchhaltung ist ein wesentliches Element Ihres Unternehmens. Wir übernehmen diese Tätigkeit für Sie zeit- und sachgerecht unter Verwendung der DATEV-Programme nach den gesetzlichen Vorschriften und übermitteln die Meldungen an die betreffenden Behörden (insb. Finanzamt, Krankenkassen, Versorgungswerk, Berufsgenossenschaft).
Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung umfasst bei uns nicht nur das reine Erfassen der Geschäftsvorgänge. Insbesondere für mittelständische Mandanten ohne eigenes Controlling ist es wichtig, dass diese auch Informationen über den aktuellen Finanzstatus ihres Unternehmens erhalten. Hierfür erhalten alle Mandanten eine aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertung, mit der Sie sich nach jeder Buchhaltung einen Überblick über den aktuellen Status ihres Unternehmens verschaffen können. Dieser wird – je nach Bedarf – selbstverständlich von uns erläutert. Auf Wunsch erhalten unsere Mandanten zusätzlich einen noch tiefer gehenden Controllingreport oder ein individuelles unterjähriges Berichtssystem mit Abweichungsanalysen. Gerne erstellen wir aus der Finanzbuchführung auch unterjährige Reportings oder Consolidation-Packages für Konzerngesellschaften.
Jahresabschluss
Vertrauen Sie auch bei der Erstellung von Jahresabschlüssen der Kompetenz eines Wirtschaftsprüfers, dem einzigen Berufsstand mit der Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung und externen Qualitätskontrolle. Nachdem Handels- und Steuerbilanzen nicht mehr zwingend als Einheitsbilanzen aufgestellt werden, ist im Rahmen der Jahresabschlusserstellung sowohl eine bilanzpolitische Strategieberatung im Hinblick auf die Steuerminimierung als auch die Vermögensoptimierung für das Unternehmensrating möglich. Für Mandate mit ausländischen Gesellschafterstrukturen ist die Berichterstattung auch in englischer Sprache möglich.
Steuererklärungen
Wir fertigen für Sie insbesondere die folgenden Steuererklärungen:
- Einkommensteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Kapitalertragsteueranmeldungen
Steuerplanung
Nutzen auch Sie die Instrumente zur Steuergestaltung und Steuerplanung, so dass Steuerlasten möglichst in Perioden mit entsprechender Liquiditätsausstattung verlagert werden.
Non-Profit-Organisationen
„Sei es ein Berufsverband, ein gemeinnütziges Unternehmen oder ein Verein. Wir kennen uns bestens aus, wenn es um ideelle Bereiche, Vermögensverwaltung, Zweckbetriebe oder wirtschaftliche Geschäftsbetriebe geht.“
Unternehmensnachfolge
Sie möchten Ihr Unternehmen an die kommende Generation weitergeben oder ggfs. veräußern. Hierbei gibt es eine Reihe von wesentlichen Aspekten zu beachten. Erbschaftsteuer, Gesellschaftsrecht, familiäre Streitigkeiten, Finanzfragen sind nur einige Themen, die im Rahmen einer Unternehmensübergabe zu beachten sind, damit der sichere Fortbestand Ihres Lebenswerkes gewährleistet wird.
Erben und Schenken
Sie möchten jemandem etwas Wertvolles schenken? Ein Mitglied Ihrer Familie ist verstorben? Sie möchten bereits heute für die nächste Generation steueroptimiert planen? Benötigen Sie einen vertrauensvollen Testamentsvollstrecker? Sprechen Sie mit uns. Auch in diesen unangenehmen Fragen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung hat sich angekündigt. Kein Grund zur Panik. Wir stehen an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Prüfung und begleiten diese bis zu deren Abschluss durch den Prüfungsbericht.
internationales steuerrecht
Fragen zum Außensteuerrecht
Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
Verrechnungspreisgestaltung
Verrechnungspreisdokumentation
Funktionsverlagerung
wirtschaftsprüfung
Wir führen Jahresabschlussprüfungen sowie sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen, bei denen der Sachverstand eines Wirtschaftsprüfers gefordert ist, bei Unternehmen unterschiedlichster Rechtsformen, Größen und Branchen durch. Besonderen Wert legen wir auf eine effiziente Prüfungsdurchführung sowie eine aussagekräftige Berichterstattung. Im Rahmen der Prüfung versuchen wir auch Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um für unsere Mandanten einen über die schlichte Testierung hinausgehenden Mehrwert zu generieren. Zu den von uns wahrgenommenen Aufgaben zählen insbesondere:
Jahresabschlussprüfung
Wir führen Jahresabschlussprüfungen nach nationalem und internationalem Recht für Unternehmen aller Größen, Branchen und Rechtsformen durch. Im Rahmen der Prüfungstätigkeit widmen wir uns auch dem Ziel der Verbesserung innerbetrieblicher Prozesse, der Verbesserung der Transparenz des Rechnungswesens und der Optimierung der steuerlichen Situation. Wir führen diese Prüfungen IT-gestützt auf der Grundlage des im IDW PS 260 beschriebenen risiko- und systemorientierten Prüfungsansatzes durch. Hierbei wird zunächst eine Prüfungsstrategie erarbeitet. Diese basiert auf einer Einschätzung des Unternehmensumfelds, Auskünften der Geschäftsführung über die wesentlichen Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken, analytischen Prüfungshandlungen zur Einschätzung von Prüfungsrisiken und zur vorläufigen Beurteilung der Lage der Gesellschaft sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des internen Kontrollsystems der Gesellschaft. Dabei werden insbesondere Bereiche, die von wesentlichen organisatorischen Änderungen betroffen sind, ausgiebiger geprüft.
Konzernabschlussprüfung
Konzernabschlüsse und -lageberichte sind gem. § 316 Abs. 2 HGB von Kapitalgesellschaften bei Erfüllung der in § 290 HGB genannten Bedingungen oder von Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften gem. § 11 i.V.m. § 14 PublG durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Wir führen diese Prüfungen nach nationalem und internationalem Recht durch.
Prüfung von Maklern und Bauträgern
Finanzanlagenvermittler und Bauträger sind gesetzlich verpflichtet eine Prüfung für das abgelaufene Kalenderjahr durchführen lassen. Für Anlagenvermittler hat sich seit dem 01.01.2013 der Umfang der zu prüfenden Pflichten gegenüber den früher geltenden Vorgaben des § 16 MaBV erhöht. Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung enthält eine Reihe von zusätzlichen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten, deren Einhaltung zu überprüfen ist. Der Prüfbericht muss bis zum 31.12. des folgenden Jahres bei der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde eingereicht werden. Wir verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen für die Durchführung solcher Prüfungen.
Unternehmensbewertung
Unternehmensbewertungen werden typischerweise bei Unternehmenskäufen und –verkäufen, bei Umstrukturierungen, bei Erbfällen oder Nachfolgeregelungen vorgenommen. Wir ermitteln den Unternehmenswert gem. den Vorgaben des IDW S 1. Hierbei werden wir im Auftrag von Unternehmen, Gesellschaftern, Erben oder Gerichte tätig.
Prüfung von Eigenbetrieben und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz
Das Haushaltsgrundsätzegesetz schreibt eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor, wenn eine Gebietskörperschaft (Bund, Land oder Kommune) mehrheitlich an einem privatrechtlichen Unternehmen beteiligt ist. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erstreckt sich insbesondere auf die Bereiche Organisation, Überwachung und Controlling, Investitionen und Finanzierung, Beschaffung und Auftragsvergabe sowie auf die Einrichtung und die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements. Weiter ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vertieft zu analysieren und zu beurteilen. Wir verfügen aufgrund jahrzehntelanger Tätigkeit für Bundesunternehmen und kommunale Unternehmen über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen.
IT-Systemprüfung
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ist auch die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu bestätigen. Hierbei ist das IT-gestützte Rechnungslegungssystem des zu prüfenden Unternehmens daraufhin zu beurteilen, ob es den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere den im IDW RS FAIT 1 dargestellten Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen, entspricht. Die Buchführung wird überwiegend durch den IT-Einsatz unterstützt, daher besteht eine zunehmende Abhängigkeit von der Sicherheit der eingesetzten Informationstechnologie sowie der Ordnungsmäßigkeit der für die Buchführung angewendeten Software.
Due Diligence im Rahmen von Unternehmenskäufen und –verkäufen
Bei einer Due Diligence werden die wirtschaftlichen, finanziellen, steuerlichen, und rechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens analysiert um Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken eines Unternehmens zu ermitteln. Vor einem Unternehmenskauf ist eine Due Diligence unerlässlich um die mit dem Kauf verbundenen Chancen und Risiken festzustellen. Wir führen sowohl die Financial Due Diligence als auch die Tax Due Diligence für Sie durch.
Unterschlagungsprüfungen
Ziel einer Unterschlagungsprüfung ist die Verhinderung oder Aufdeckung von dolosen Handlungen und Unregelmäßigkeiten. Hierbei sind insbesondere die Tatbestände Betrug, Urkundenfälschung, Diebstahl, Unterschlagungen und Bilanzmanipulationen betroffen.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Wir beraten Sie als Unternehmer in all Ihren betriebs- und finanzwirtschaftlichen Fragestellungen. Hierzu gehört die betriebswirtschaftliche Analyse Ihres Unternehmens genauso, wie z.B. die Unterstützung bei Struktur- oder Finanzierungskonzepten. Weiter beraten wir auf den Gebieten:
Finanzplan
Erfolgsplan
Rentabilität
Kostenrechnung
Start-Up-Beratung
Sie beabsichtigen sich selbständig zu machen. Wir helfen Ihnen Ihre Ideen umzusetzen und unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
Rechtsformwahl
Businessplan
Subventionen
Marktanalyse
Stellungnahme als fachkundige Stelle
Insolvenzberatung
Wir werden seit mehr als 10 Jahren laufend von Insolvenzgerichten, Insolvenzverwaltern und Gläubigerausschüssen zur Lösung insolvenzrechtlicher Fragestellungen beauftragt. Hierdurch verfügen wir über ein vertieftes insolvenzrechtliches Know How. Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten: